Der Schornsteinfeger: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

Ihr Schornsteinfegermeister

Jörg Wagner

Dachdämmung - eine Wärmehaube für Ihr Haus

Früher diente der Dachraum meist als Vorratskammer und Stauraum. Deshalb wurde auf eine wärmedämmende Abdichtung verzichtet. Im Gegenteil, eine gewisse Durchlüftung war sogar erwünscht. In vielen Häusern gehen deshalb noch heute enorme Wärmemengen übers Dach verloren.


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Wärmedämmung der oberen Geschoßdecke und des Fuß-Pfettenbereiches bei einem nichtausgebauten, unbeheizten Dachgeschoß

Dachdämmung für nicht ausgebaute oder ausbaufähige Dachräume

Nachvollziehbar, dass deshalb die Dämmung der obersten Geschossdecken eine der wenigen konkreten Nachrüstpflichten der EnEV 2002 für Altbauten sind. Die Energiesparverordnung fordert, dass die oberen Geschossdecken bis zum 31.12.2006 gedämmt werden müssen, wenn sich darüber ein nicht ausgebautes Dachgeschoss befindet. Für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser gilt die Frist jedoch nur bei Eigentümerwechsel. Der Käufer hat Zeit, die Dämmung innerhalb von zwei Jahren zu realisieren. Die Begründung für diese Pflicht: generelle Wirtschaftlichkeit. Also keine Gängelei vom Gesetzgeber, sondern eine Möglichkeit handfest zu sparen.
Diese vom Gesetzgeber vorgeschriebene, relativ kostengünstige Dachbodendämmung bietet sich an, wenn die Dachräume nicht ausbaufähig sind. Werden die Dachräume gar nicht betreten, reicht es die Dämmung fugendicht auf dem Boden zu verlegen und gegen Verrutschen zu sichern. Um darauf zu gehen, können druckbelastbare Dämmstoffe mit Spanplatten oder ähnlichem belegt werden, sonst müssen Kanthölzer die Lastabtragung übernehmen.


Dachdämmung für bewohnte Dachräume  

Wenn Dachräume bewohnt sind, sollte eine umfassendere Dachdämmung vorgenommen werden. Damit können die Bewohner schon in der nächsten Heizperiode viel Geld sparen, gleichzeitig wird der Wohnkomfort gesteigert: mehr Wärme und weniger Zugluft.


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Aufsparrendämmung

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Zwischensparrendämmung

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Vorhandene Zwischensparrendämmung mit zusätzlicher Untersparrendämmung

  • Aufsparrdämmung
    Steht die Erneuerung der Dachdeckung auf dem Programm, lohnt sich eine Aufsparrendämmung. Bei dieser Dämmmethode wird die Dämmschicht direkt auf die Sparren von außen angebracht. Die Vorteil dieser Methode: Die Dämmung wird nirgendwo unterbrochen, deshalb entstehen keine Wärmebrücken.

Wenn keine komplette Dachsanierung nötig ist, lässt sich der Wärmeschutz auch gut von innen, also zwischen oder unter den Dachsparren anbringen.

  • Zwischensparrdämmung
    Zwischen den Dachsparren ist meist viel Platz, der mit Dämmstoff gefüllt werden kann. Die Dämmstoffdicke sollte mindestens 20 Zentimeter betragen. Reicht die vorhandene Sparrenhöhe dafür nicht aus, lassen sie sich mit Latten meist verlängern.

Die reine Dämmung zwischen den Sparren hat jedoch den Nachteil, dass die Sparren die Dämmschicht unterbrechen. Dadurch entstehen Wärmebrücken, an denen die Wärme des Raumes abfließt. Um diesen Effekt zu begrenzen, ist es möglich, eine zusätzliche Dämmung unter den Sparren anzubringen.


  • Untersparrdämmung
    Die Untersparrendämmung eignet sich als Ergänzung zur vorhandenen Dämmung zwischen den Sparren. Da dies aber den Wohnraum etwas verkleinert, reicht eine Dämmdicke von etwa 50 Millimetern.

Tipp: Neben den klassischen Dämmstoffen stehen auch Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen, wie Wolle, Flachs, Hanf oder Getreide zur Verfügung. Vor allem beim Dachausbau bietet es sich aus bautechnischer Sicht an, Naturdämmstoffe zu verwenden. Diese werden sogar im Rahmen eines Förderprogramms bezuschusst.





Bundesland: Rheinland-Pfalz
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

Jörg Wagner

Bevollmächtiger Bezirksschornsteinfeger Gebäudeenergieberater (HwK)
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